„Ich bin nicht das, was mir passiert ist. Ich bin das, was ich entscheide zu werden.“ C.G. Jung 

Psychotherapie

für Kinder & Jugendliche

Psychotherapie

„Versuche die Kinder zu begreifen,
tauche so tief wie möglich ein in ihre Welt. 
Auch sie bewohnen die Erde.
Wenn du einem Kind begegnest,
betrachte es aufmerksam und lächle ihm zu.“
Ramón Villeró

Die zentrale Aufgabe von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist die Behandlung seelisch und ggf. körperlich belasteter Kinder und Jugendlichen. Der Einbezug der Bezugspersonen findet in der Regel bei Kindern und Jugendlichen bis zum 14. Lebensjahr statt. Ab dem 14. Lebensjahr wird gemeinsam mit Jugendlichen besprochen, in welchem Umfang Eltern, Pflegeeltern, Pädagogen u.a. miteinbezogen werden sollen.

Mein Ziel ist es, Kinder und Jugendliche in ihrer psychischen Entwicklung so zu unterstützen, dass sie aktiv und selbstbewusst auf belastende Ereignisse und Lebensumstände reagieren können.

Zentral für die tiefenpsychologische Psychotherapie ist die Arbeit an einem Grundkonflikt, der durch einen Auslöser angestubst und nicht mehr bewältigt werden kann. Das kann passieren, wenn wir in unserer Vergangenheit keine passenden Strategien gelernt haben, um Konflikte zu lösen.

Durch eine gesunde Selbstentwicklung & die Erfahrung von Selbstwirksamkeit kann letztendlich ein Heilungsprozess beim Kind und im Familiensystem angestoßen werden.

Zu weiteren Aufgabengebieten gehören auch Hilfe bei familiären Konflikten, bei Sorgerechts- und Umgangs­regelungen, bei Fremdunterbringung und bei gerichtlichen Fragestellungen.

Gegebenenfalls kann eine Weiterleitung an oder eine Kooperation mit Beratungsstellen, Kinder- und Jugendpsychiater/in, Frühen Hilfen oder die Einbindung des Allgemeinen Sozialen Dienstes erfolgen. Auch andere pädagogische & therapeutische Fachkräfte können mit einbezogen werden.

Indikationen

  • Regulationsstörungen in der frühen Kindheit (Schreibabys, Fütterstörungen)
  • Bindungsstörung
  • Ängste (bei Trennungsproblemen, soziale Ängste, Schul- und Leistungsängste, phobische Störungen)
  • Zwänge und Tic-Störungen
  • Depressive Entwicklungen (sozialer Rückzug, Stimmungsschwankungen, Traurigkeit, Interessenslosigkeit)
  • Akute und chronische Belastungen / Störungen nach Traumata
  • Psychosomatische Symptome (z.B. Bauchschmerzen, Kopfschmerzen)
  • Teilleistungsstörungen (Lese & Rechtschreibschwäche, Rechenschwäche) – Ausführliche Diagnostik mit und durch meine Mitarbeiter*innen
  • Essstörungen
  • Aggressives und oppositionelles Verhalten
  • Selbstverletzendes & suizidales Verhalten
  • ADHS und ADS
  • Einnässen und Einkoten (nach dem 5. Lebensjahr)
  • Dissoziales Verhalten (z.B. Zündeln, Klauen, häufiges Schulschwänzen, Erniedrigung Anderer…)
  • Psychische Begleit-, Folge-, oder Residualsymptomatik psychotischer Erkrankungen, auch bei drogeninduzierten
    Psychosen oder Suchterkrankungen, nach stabilisiertem Entzug
  • Psychotherapie für Kinder von schwerkranken Eltern

Methoden

Das Spielen

Für die Entwicklung eines Kindes nimmt das Spielen eine zentrale Rolle ein. Dem sogenannten Spieltrieb folgend, lernt das Kind beim Kinderspiel sowohl sich selbst als auch seine Umwelt kennen, arbeitet kreativ und entwickelt dabei sein Verständnis für soziale Rollen.

Im Spiel findet das Kind die Möglichkeit, sich auf eine ihm vertraute, angemessene Weise auszudrücken, auch in Situationen, in denen es ihm nicht möglich ist, sich durch gesprochene Sprache mitzuteilen.

In der Spieltherapie wird das Kind durch die Methode des Spiels innerhalb eines therapeutischen Prozesses zu Heilung angeregt.

 

Das Sandspiel

Das Sandspiel führt in tiefere seelische Schichten, die für das Bewusstsein schwer zugänglich oder noch nicht in Worte zu fassen sind.. Im Sandspiel können Kinder und Jugendliche symbolische Darstellungen von Empfindungen, Erfahrungen oder unbewussten Konflikten bebildern. Auch können dadurch Lösungsmöglichkeiten für Konflikte entwickelt werden.

Das Malen

Die gemalten Bilder können in tiefenpsychologischen Ansätzen der Maltherapie Ausgangspunkt eines therapeutischen Gesprächs sein. Die entstandenen Bilder gelten als Visualisierungen und Symbolisierung von nicht aussprechbaren Gefühlen und Erlebnissen des Unbewussten.

Die therapeutische Wirkung tiefenpsychologischer Ansätze der Maltherapie wird nicht nur dem therapeutischen Gespräch, sondern auch dem Gestaltungsprozess und der Selbstgestaltung zugeschrieben.

 

Traumatherapie

„Eine abnormale Reaktion auf eine abnormale Situation ist normal!“ Viktor Frankl

Das Leiden von Kindern, die etwa körperliche, sexuelle und psychische Gewalt direkt oder indirekt erleben sowie ein Trauma aufgrund von Operationen, Unfällen sind immens und werden oft auch erst spät „entdeckt“.

Traumatische Folgestörungen durch traumatische Erlebnisse nehmen verschiedenste Formen an und äußern sich zunächst in Form von Verhaltensproblemen und/oder Schulschwierigkeiten. Es zeigen sich aber auch Bindungsstörungen sowie posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS).

Stressorbasierte Psychotherapie: Aufbauend auf den Ergebnissen der Psychotraumatologie werden unverarbeitete belastende Lebenserfahrungen in Form chronischer Stress- und Affektdysregulation als Ausgangspunkt für eine Vielzahl psychischer und psychosomatischer Symptombildungen angesehen. Die Behandlung fokussiert auf die verzerrt symbolisierten Erfahrungen.

Viele Kinder und Jugendliche können es dabei Entlastung erfahren, über die körperlichen Reaktionen der Traumafolgestörungen informiert zu werden.

 

Entspannungstechniken
Ein oder das wichtigste Instrument in der Psychotherapie ist der Körper. Durch die verschiedenen Entspannungstechniken können Körper- und Selbstwahrnehmung sowie die Stressregulation verbessert werden. Diese können sich dann positiv auf die Entwicklung des Kindes / Jugendlichen auswirken.

  • Atemtechniken
  • Achtsamkeit
  • Imagination
  • Progressive Muskelentspannung
  • hypnotherapeutische Geschichten

Schweigepflicht & Datenschutz

Als Psychotherapeutin bin an die Schweigepflicht und an die Einhaltung des Datenschutzes gebunden. Mehr Informationen hierzu auf:

Berufsordnung §7 und §12 siehe www.lpk-bw.de

Bundeskinderschutzgesetz (4KKG) siehe Deutscher Kinderschutzbund www.dksb.de und

www.datenschutzbeauftragter-info.de/kindeswohlgefaehrdung-vs-datenschutz

Wege bis zum Beginn und Kostenübernahme einer Psychotherapie

 

Gesetzliche Krankenkassen

Psychotherapeutische Sprechstunde (max. 5 Std.):
In den ersten max. 5 Sitzungen á 50min lernen wir uns kennen und finden heraus, ob wir zueinander passen. Wir klären, ob Psychotherapie die richtige Maßnahme ist und in der Folge auch das Ziel einer psychotherapeutischen Begleitung. Mir ist zudem wichtig, über die psychotherapeutischen Möglichkeiten an sich aufzuklären.

Akutbehandlung (max. 12 Std.):
Für akute Fälle z.B. das Versterben eines Elternteils gibt es die Möglichkeit, nach den ersten 2 Stunden der psychotherapeutischen Sprechstunde eine Akutbehandlung mit max. 12 Stunden á 50min folgen zu lassen. Diese ist nicht Antragspflichtig, wird aber von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Probatorik (max. 8 Std.):
Nach mindestens 2 Psychotherapeutischen Sprechstunden kann es konkret in die Anamneseerhebung und die Diagnostik gehen. In der Probatorik wird auch der Antrag für die Krankenkasse vorbereitet, eine somatische Abklärung vom Arzt oder Kinderarzt (Konsiliarbericht) wird erforderlich

Kurzzeittherapie I / II (max. 12 Std. + ggf. Elternstunden 1:4)
Für die Kurzzeittherapie I und II stehen jeweils max. 12 Std, á 50 min zur Verfügung. Diese werden nach der Probatorik bei der Krankenkasse beantragt.

Langzeittherapie (max. 70/150* Std. bei Kindern und 90/180* Std. bei Jugendlichen + ggf. Elternstunden 1:4)

Die Beantragung einer Langzeittherapie erfolgt bei der Krankenkasse, erfordert einen Bericht an einen unabhängigen Gutachter, der die Psychotherapie bewilligen muss. Die geleisteten Stunden der Akuttherapie, KZT I/II werden mitberechnet.

* Bei Verlängerung der Psychotherapie

Psychotherapie für Kinder von schwerkranker Eltern (Techniker Krankenkasse)

Die Angehörigen von schwerkranken Patienten empfinden oft jahrelang eine große psychische Belastung, die sogar in eine eigene psychische oder körperliche Erkrankung münden kann. Insbesondere Kinder sind gefährdet.

Genau hier setzt der Vertrag mit der Techniker Krankenkasse an, der die psychotherapeutische Beratung von Familien – insbesondere von Kindern – schwer kranker Patienten als ergänzende Leistung der Techniker Krankenkasse festschreibt.
Siehe hierzu:

https://www.kvbawue.de/praxis/vertraege-recht/vertraege-von-a-z/psychotherapie/kinder-kranker-eltern/

Private Krankenversicherung und Beihilfeberechtigte

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen bei gegebener Indikation in der Regel die Kosten für die Psychotherapie. Den genauen Umfang der Kostenübernahme erfragen Sie vor Aufnahme telefonisch bei Ihrer Krankenkasse und / oder der Beihilfestelle, da sich dieser nach Ihrem individuellen Tarif/Vertrag richtet. Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Sie können Therapiesitzungen, Einzel-Coachings sowie einzelne Beratungsstunden zu Erziehungsfragen auch selbst zahlen. Dies hat den Vorteil, dass kein Eintrag im System Ihrer Krankenkasse erfolgt und Sie selbst bestimmen können, wie viele Sitzungen Sie in Anspruch nehmen möchten.

Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).